Um Arbeitsunfälle und damit verbundene Sach- und Personenschäden zu vermeiden müssen Unternehmer folgende Rechtsgrundlagen beachten.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
- DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Hieraus ergeben sich wiederkehrende Prüfungen für die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (§§14 – 17 BetrSichV; §5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV Vorschrift 3 und 4).
Was wird nach DGUV Vorschrift 3/4 geprüft?
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- Ortsveränderliche Betriebsmittel
- Elektrische Anlagen (stationär oder nicht stationär)
- Elektrische Maschinen und Anlagen